Es kann immer wieder mal vorkommen, dass ein Termin nicht wahrgenommen werden kann weil was dazwischen kommt. So ist das Leben nun mal. 


Daher möchte ich sie Bitten, ihren bei mir gebuchten

Termin 2 Tage vorher ab zu bestellen, damit ich einen Kunden der gerne Ihren Termin hätte, an ihn vergeben kann. 


Sollten Sie am Montag oder Dienstag ein Termin haben, dann müssen Sie mir diesen spätestens am Freitag zuvor absagen da Samstag und Sonntag geschlossen ist. Hier kann weder die Absagung entgegen genommen werden noch einen neuen Termin vergeben werden.


Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, muss ich Ihnen den für mich entstandenen Einkommensausfall und die Fahrkosten pro gefahrener km von 2,50 € (wenn diese entstanden sind) in voller Höhe (ohne Materialeinsatz) berechnen.


Sollte aus Krankheitsfall ein Termin nicht wahr genommen werden können, dann kann ich Ihnen die in Rechnung gestellte Absageregelung bei entsprechenden Nachweis löschen.


Hinweis: Die Regelung zur in Rechnung Stellung bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen erfolgt auf der Grundlage des Paragraph 611 ,615,642 und 648 bürgerliches Gesetzbuch.